- Beteiligungsertrag C. AG: effektiv CHF 200'000.00, deklariert CHF 100'000.00; - Rente 2. Säule: effektiv CHF 13'236.00, deklariert CHF 0.00. Das Gemeindesteueramt Q. habe daher im Rahmen des ordentlichen Veranlagungsverfahrens zur Steuerperiode 2016 entsprechende Aufrechnungen vornehmen müssen. Diese Steuerveranlagung sei zwischenzeitlich samt den genannten Aufrechnungen unangefochten in Rechtskraft erwachsen. Der Beschwerdeführer habe somit in seiner Steuererklärung 2016 unbestrittenermassen sein Einkommen nur unvollständig deklariert.