12. Das Spezialverwaltungsgericht hat am 23. Februar 2023 eine Verhandlung mit Partei- und Zeugenbefragung durchgeführt (Protokoll der Verhandlung vom 23. Februar 2023 [im Folgenden: Protokoll]). -4- Das Gericht zieht in Erwägung: 1. Die vorgeworfene versuchte Steuerhinterziehung betrifft die direkte Bundessteuer 2016. Anwendbar ist somit das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer vom 14. Dezember 1990 (DBG). 2. Das KStA führte in der Bussenverfügung und im Einspracheentscheid aus, der Beschwerdeführer habe in der Steuererklärung 2016 folgende Faktoren nicht oder nur unvollständig deklariert: