9. Das Spezialverwaltungsgericht hat die Akten des Bussenverfahrens betreffend versuchte Steuerhinterziehung der Kantons- und Gemeindesteuer 2016 (3-RV.2022.76) in Sachen A. beigezogen. 10. Das Spezialverwaltungsgericht hat beim Kantonalen Steueramt, Sektion Verrechnungssteuer und Wertschriftenbewertung (im Folgenden: KStA VSt), den Entscheid betreffend Verrechnungssteuer 2016 vom 1. März 2018, die Einsprache betreffend diesen Entscheid, sowie den Entscheid betreffend Verrechnungssteuer 2016 vom 8. November 2018 einverlangt und zu den Akten genommen. 11. Mit der Vorladung vom 26. Januar 2023 wurde A. eine Reformatio in peius angedroht.