7. Den Einspracheentscheid vom 28. April 2022 (Zustellung am 29. April 2022) hat A. mit Beschwerde vom 9. Mai 2022 (Postaufgabe gleichentags) an das Spezialverwaltungsgericht weiterziehen lassen. Er stellt folgende Anträge: "Der Strafbefehl und die Bussenverfügung seien vollständig aufzuheben. Ebenso sei der Entscheid vom 28. April 2022 zu kassieren. Eventualantrag: Werden die bisherigen Entscheide nicht vollständig aufgehoben, soll die Busse massiv reduziert werden." Auf die Begründung wird, soweit für die Entscheidung erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. 8. Das KStA beantragt, die Beschwerde sei unter Kostenfolge abzuweisen.