4. Mit Verfügung vom 25. Oktober 2021 auferlegte das KStA A. wegen versuchter Hinterziehung der direkten Bundessteuer 2016 eine Busse von CHF 6'383.55. 5. Gegen die Bussenverfügung liess A. mit Schreiben vom 3. November 2021 Einsprache erheben und folgenden Antrag stellen: "Der Strafbefehl und die Bussenverfügung seien vollständig aufzuheben." 6. Mit Entscheid vom 28. April 2022 hat das KStA die Einsprache abgewiesen. -3-