- unter Kosten- und Entschädigungsfolgen -" 4. Mit Entscheid vom 11. Januar 2022 wurde die Einsprache teilweise gutgeheissen. Die Nachsteuern für die direkten Bundessteuern 2011 und 2012 wurden auf total CHF 25'443.70 (inklusive Verzugszinsen) festgelegt. 5. Den Einspracheentscheid vom 11. Januar 2022 (Zustellung am 12. Januar 2022) haben A. und B. mit Beschwerde vom 14. Februar 2022 (Postaufgabe am gleichen Tag) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung -3- Steuern (im Folgenden: Spezialverwaltungsgericht), weitergezogen. Sie stellen folgenden "A. Antrag