Maximalbetrag von CHF 3'000.00 abziehbar). Für die auswärtige Verpflegung ist ein Tagessatz à CHF 15.00 einzusetzen. Daraus resultieren Kosten für die auswärtige Verpflegung von CHF 660.00 (44 Tage à CHF 15.00). Der Pauschalabzug beträgt CHF 2'000.00 (Mindestabzug). Insgesamt resultiert ein Berufsauslagenabzug von CHF 5'660.00 (statt CHF 9'200.00). Die restlichen Abzüge bleiben unverändert. Insgesamt ergibt sich daraus ein steuerbares Einkommen von CHF 41'290.00. 11.3. Die Beschwerde ist teilweise gutzuheissen. Das steuerbare Einkommen beträgt CHF 41'290.00.