11. 11.1. Als Folge der Reduktion des Einkommens aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit sind die Berufsauslagen anzupassen. 11.2. Für die Berechnung der Autokosten ist eine Wegstrecke von 52 Kilometer, 2 Fahrten pro Tag, 44 Tage (20 % Pensum) und einem Ansatz von CHF 0.70 pro Kilometer massgebend. Insgesamt resultieren daraus Autokosten von CHF 3'203.00 (gemäss Art. 26 Abs. 1 lit. a DBG ist lediglich ein - 17 -