schen Verwaltungstätigkeiten aufgrund bestehender Mietverhältnissen tätigte, aber sehr wohl aufgrund der Schäden an der Liegenschaft zumindest dafür sorgen musste, dass diese Schäden repariert wurden. Hinzu kommt der umfangreiche Schriftenwechsel mit der Gemeinde Q._____. Welches Pensum die Beschwerdeführerin für diese Tätigkeiten benötigte, ist zwar kaum genau zu bestimmen, jedoch kann durchaus davon ausgegangen werden, dass die Beschwerdeführerin inklusive den Tätigkeiten als Verwaltungsratspräsidentin ein Pensum von 20 % (8.4 Stunden pro Woche) erfüllte.