Die Steuerkommission Q._____ hat deshalb zu Recht eine Ermessensveranlagung vorgenommen. - 10 - 5. 5.1. Gegen Veranlagungen kann Einsprache erhoben werden (Art. 132 Abs. 1 DBG). Die Einsprache muss einen Antrag enthalten, aus dem hervorgeht, gegen welche Punkte der Veranlagung sich die Einsprache richtet. Zudem soll die Einsprache eine Begründung und allfällige Beweismittel enthalten (Art. 132 Abs. 3 DBG).