4.5. 4.5.1. Die Beschwerdeführerin wurde im Veranlagungsverfahren aufgefordert weitere Unterlagen einzureichen. Nachdem die Beschwerdeführerin innert Frist nicht reagierte, wurde sie gemahnt (vgl. Mahnung vom 16. Januar 2020). Die Beschwerdeführerin reagierte nicht auf die letzte Mahnung.