Die Veranlagungsbehörde sei von einer Tätigkeit im Teilzeitpensum ausgegangen und habe den dafür ausgewiesenen Durchschnittslohn gemäss der Webseite lohnanalyse.ch von CHF 99'692.00 auf CHF 100'000.00 aufgerundet. Abschliessend wird im Einspracheentscheid festgehalten, dass keine Überschreitung des Ermessenspielraumes vorliege.