"1. In Gutheissung der Beschwerde sei der Einspracheentscheid der Steuerkommission Q._____ vom 6. Dezember 2021 aufzuheben und festzustellen, dass die Veranlagung der direkten Bundessteuer 2017 nichtig ist. 2. Eventualiter sei in Gutheissung der Beschwerde der Einspracheentscheid der Steuerkommission Q._____ vom 6. Dezember 2021 aufzuheben und das steuerbare Einkommen auf CHF 26'035.00 zu reduzieren. -3- 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdegegnerin." Auf die Begründung wird, soweit für die Entscheidung erforderlich, in den Erwägungen eingegangen.