{"Signatur": "AG_SVWG_002", "Spider": "AG_Gerichte", "Datum": "2023-10-19", "PDF": {"Datei": "AG_Gerichte/AG_SVWG_002_3-BB-2022-1_2023-10-19.pdf", "URL": "https://decwork.ag.ch/api/main/v1/de/decrees_pdf/10167", "Checksum": "b77ece8e7f806901923984778069ae75"}, "Scrapedate": "2025-08-25", "Num": ["3-BB.2022.1"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Aargau Spezialverwaltungsgericht Steuern 19.10.2023 3-BB.2022.1"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Aargau Spezialverwaltungsgericht Steuern"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Argovie  Steuern"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Argovia  Steuern"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Spezialverwaltungsgericht / Abteilung Steuern Spezialverwaltungsgericht / Abteilung Steuern"}], "ScrapyJob": "446973/34/2362", "Zeit UTC": "25.08.2025 02:53:44", "Checksum": "f6f768435527bd1a17410430135909b2", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Aargau Spezialverwaltungsgericht Steuern 19.10.2023 3-BB.2022.1\n\n Spezialverwaltungsgericht\nSteuern\n\n3-BB.2022.1\nP 165\n\nUrteil vom 19. Oktober 2023\n\nBesetzung Präsident Heuscher\nRichter Wick\nRichter Lämmli\nGerichtsschreiber Ceni\n\nBeschwerde- A._____\nführerin\nvertreten durch MLaw Rebecca Wyniger, Rechtsanwältin,\nHintere Bahnhofstrasse 10, 5001 Aarau\n\nGegenstand Einspracheentscheid der Steuerkommission Q._____\nvom 6. Dezember 2021\nbetreffend Direkte Bundessteuer 2017\n-2-\n\nDas Gericht entnimmt den Akten:\n\n1.\nMit Verfügung vom 28. August 2020 wurde A._____ von der Steuerkommission Q._____ für das Jahr 2017 nach Ermessen zu einem\nsteuerbaren Einkommen von CHF 117'900.00 veranlagt. Nebst den deklarierten Unterhaltsbeiträgen, wurde A._____ ein Einkommen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit von CHF 100'000.00 angerechnet.\n\n2.\nGegen die Verfügung vom 28. August 2020 hat A._____ mit Schreiben vom\n7. September 2020 Einsprache erhoben. Sie stellte sinngemäss den\nAntrag, dass die Ermessensveranlagung durch eine neue Veranlagung\ngemäss der eingereichten Steuererklärung 2017 zu ersetzen sei.\n\n3.\nMit Entscheid vom 6. Dezember 2021 wies die Steuerkommission Q._____\ndie Einsprache ab.\n\n4.\nDen Einspracheentscheid vom 6. Dezember 2021 (Versanddatum 20. Dezember 2021) hat A._____ mit Beschwerde vom 12. Januar 2022\n(Postaufgabe am 13. Januar 2022) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weitergezogen. Sie stellt sinngemäss den Antrag, die Ermessensveranlagung sei aufzuheben.\n\n5.\nDas Gemeindesteueramt Q._____ und das Kantonale Steueramt beantragen die Abweisung der Beschwerde.\n\n6.\nMit Schreiben vom 5. April 2022 ersuchte A._____ sinngemäss um\nunentgeltliche Rechtspflege.\n\n7.\nMit Schreiben vom 24. Mai 2022 liess A._____ Stellung nehmen und\nfolgende Anträge stellen:\n\n\"1. In Gutheissung der Beschwerde sei der Einspracheentscheid der Steuerkommission Q._____ vom 6. Dezember 2021 aufzuheben und festzustellen, dass die Veranlagung der direkten Bundessteuer 2017 nichtig ist.\n\n2. Eventualiter sei in Gutheissung der Beschwerde der Einspracheentscheid\nder Steuerkommission Q._____ vom 6. Dezember 2021 aufzuheben und\ndas steuerbare Einkommen auf CHF 26'035.00 zu reduzieren.\n-3-\n\n3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdegegnerin.\"\n\nAuf die Begründung wird, soweit für die Entscheidung erforderlich, in den\nErwägungen eingegangen.\n\n8.\nDas Spezialverwaltungsgericht hat weitere Abklärungen beim Gemeindesteueramt Q._____ vorgenommen.\n\n9.\nDas Spezialverwaltungsgericht hat die Akten der Verfahren 3-RV.2021.107\nbetreffend Kantons- und Gemeindesteuern 2017, 3-RV.2021.108 betreffend Kantons- und Gemeindesteuern 2018 und 3-BB.2021.11 betreffend\nDirekte Bundessteuer 2018 in Sachen von A._____ beigezogen.\n-4-\n\nDas Gericht zieht in Erwägung:\n\n1.\nDie vorliegende Beschwerde betrifft die direkte Bundessteuer 2017. Massgebend für die Beurteilung ist das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer vom 14. Dezember 1990 (DBG).\n\n2.\nDie Beschwerdeführerin hat in ihrer Steuererklärung 2017 Einkünfte aus\nUnterhaltsbeiträgen in der Höhe von CHF 29'389.00 und einen Abzug von\nCHF 739.00 für persönliche Beiträge nicht erwerbstätiger Personen an die\nSVA Aargau deklariert. Das Gemeindesteueramt Q._____ rechnete zum\ndeklarierten Einkommen ermessensweise CHF 100'000.00 aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit auf.\n\nDiese Aufrechnung ist vorliegend umstritten und Gegenstand der nachfolgenden Erwägungen. Dabei ist nach der Darstellung des Sachverhalts bzw.\nder Parteivorbringen (Erw. 3) zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine\nErmessensveranlagung erfüllt waren (Erw. 4). Ist das der Fall, muss geprüft\nwerden, ob die Beschwerdeführerin mit der Einsprache die Unrichtigkeit der\nErmessensveranlagung nachgewiesen (Erw. 6) und das Gemeindesteueramt Q._____ sein Ermessen pflichtgemäss ausgeübt hat (Erw. 7 und 8).\nZudem ist zu prüfen, ob die Ermessenveranlagung nichtig ist (Erw. 9).\n\n3.\n3.1.\n3.1.1.\nDie Beschwerdeführerin ist Verwaltungsratspräsidentin mit Einzelunterschrift und Geschäftsführerin mit Einzelunterschrift der B._____ AG\n(nachfolgend: B._____ AG) mit Sitz in R._____.\n\n3.1.2.\nDie B._____ AG mit Sitz in R._____ wurde am tt.mm.1964 gegründet. Sie\nbezweckt die (…). Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde\nRechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für\nTochtergesellschaften und Dritte eingehen.\n\n3.2.\nDie Steuererklärung 2017 der Beschwerdeführerin ist nach Mahnungen\nvom 9. Januar 2019 und 27. Februar 2019 am 25. März 2019 beim Gemeindesteueramt Q._____ eingegangen.\n-5-\n\n3.3.\nMit Schreiben vom 11. September 2019 ersuchte das Gemeindesteueramt\nQ._____ die Beschwerdeführerin um Aktenergänzung. Konkret wurden\nfolgende Unterlagen einverlangt:\n\n\"Vielen Dank für die Steuererklärung und die damit eingereichten Unterlagen.\nZur Vornahme der Steuerveranlagung benötigen wir noch folgende Unterlagen:\n\n• Arbeitsvertrag und Stellenbeschrieb Ihrer Anstellung bei der\nB._____ AG\n• Belegmässiger Nachweis der erhaltenen Entschädigungen 2017 +\n2018 Ihrer Tätigkeit als Geschäftsleiterin und Verwaltungsrätin bei der\nB._____ AG\n• Nachweis Ihrer Beteiligungen an der B._____ AG per 31.12.2017 und\n31.12.2018\n• Belegmässiger Nachweis der erhaltenen Dividenden in den Jahren\n2017 und 2018 der B._____ AG\n• Kontodetails der Konten 2000 und 2260 der Jahre 2017 + 2018 der\nB._____ AG\"\n\n"}