10.5.2. Das KStA hätte die Busse bei einer vollendeten Steuerhinterziehung im Steuerjahr 2020 auf 90 % der hinterzogenen Steuer ("hypothetische Nachsteuer") festgelegt (Berechnung Busse zur Bussenverfügung, S. 1). Dementsprechend beträgt die (hypothetische) Hinterziehungsbusse bei vollendeter eventualvorsätzlicher Tatbegehung 60 % bzw. CHF 361.45.