10.4.2. Nachdem sich keine Anhaltspunkte dafür finden, dass die rechtkräftige Veranlagung 2020 unzutreffend wäre, kann für die Ermittlung der "hinterzogenen Steuer" (hypothetische Nachsteuer) auf diese abgestellt werden. Die von der Vorinstanz berechnete hypothetisch hinterzogene Steuer von total CHF 602.40 ist zu übernehmen. 10.5. 10.5.1. Nachfolgend ist die Busse für eine vollendete vorsätzliche Steuerhinterziehung zu ermitteln. Dabei ist zu prüfen, ob bzw. in welchem Umfang strafmindernde, strafmildernde oder strafschärfende Umstände zu berücksichtigen sind.