7. 7.1. Der Beschwerdeführer wusste von der nicht deklarierten Nachzahlung. Er gibt selbst an, dass er die Rente in der Steuererklärung 2020 nur deshalb nicht angegeben habe, weil er davon ausgegangen sei, dass das Steueramt aufgrund der direkten Meldung der IV die Zahlung automatisch berücksichtige (vgl. Einsprache vom 14. Juni 2022). Der Nachweis dieses Wissens führt gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung zur Annahme, er habe auch mit dem Willen gehandelt, d.h. die Täuschung der Steuerbehörden beabsichtigt, und eine zu niedrige Veranlagung bezweckt oder zumindest in Kauf genommen.