"1. Der Einspracheentscheid vom 25.10.2022 im Zusammenhang mit dem Vorwurf der versuchten Steuerhinterziehung der direkten Bundessteuer 2020 sei aufzuheben. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (inkl. MwSt.) zu Lasten der Beschwerdegegnerin, eventualiter zu Lasten des Staates." Auf die Begründung wird, soweit für den Entscheid erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. 8. Das KStA beantragt, die Beschwerde sei unter Kostenfolge abzuweisen. 9. A._____ liess eine Replik einreichen.