"1. Die Bussenverfügung vom 3.6.2022 im Zusammenhang mit dem Vorwurf der versuchten Steuerhinterziehung der direkten Bundessteuer 2020 sei aufzuheben. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten des Staates." 6. Mit Entscheid vom 25. Oktober 2022 wies das KStA die Einsprache ab. -3- 7. Den Einspracheentscheid vom 25. Oktober 2022 (Zustellung am 26. Oktober 2022) hat A._____ mit Beschwerde vom 25. November 2022 (Postaufgabe gleichentags) an das Spezialverwaltungsgericht weiterziehen lassen. Er liess folgende Anträge stellen: