{"Signatur": "AG_SVWG_002", "Spider": "AG_Gerichte", "Datum": "2023-08-31", "PDF": {"Datei": "AG_Gerichte/AG_SVWG_002_3-BB-2022-13_2023-08-31.pdf", "URL": "https://decwork.ag.ch/api/main/v1/de/decrees_pdf/8498", "Checksum": "5038d8a61000547ef781f1daf1aa04da"}, "Scrapedate": "2025-08-25", "Num": ["3-BB.2022.13"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Aargau Spezialverwaltungsgericht Steuern 31.08.2023 3-BB.2022.13"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Aargau Spezialverwaltungsgericht Steuern"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Argovie  Steuern"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Argovia  Steuern"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Spezialverwaltungsgericht / Abteilung Steuern Spezialverwaltungsgericht / Abteilung Steuern"}], "ScrapyJob": "446973/34/2362", "Zeit UTC": "25.08.2025 02:55:13", "Checksum": "a4ecd8366752e5d911183359dcc374ce", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Aargau Spezialverwaltungsgericht Steuern 31.08.2023 3-BB.2022.13\n\n Spezialverwaltungsgericht\nSteuern\n\n3-BB.2022.13\nP 137\n\nUrteil vom 31. August 2023\n\nBesetzung Präsident Heuscher\nRichter Lämmli\nRichter Biondo\nGerichtsschreiberin Bernhard\n\nBeschwerde- A._____\nführer\nvertreten durch Marko Mrljes, Rechtsanwalt, Burgerstrasse 17,\nPostfach, 6000 Luzern 7\n\nGegenstand Einspracheentscheid des Steueramtes des Kantons Aargau,\nGeschäftsbereich Recht, Nachsteuern und Bussen,\nvom 25. Oktober 2022\nbetreffend versuchter Steuerhinterziehung\nder direkten Bundessteuer 2020\n-2-\n\nDas Gericht entnimmt den Akten:\n\n1.\nDas Regionale Steueramt Q._____ stellte im Veranlagungsverfahren fest,\ndass A._____ eine IV-Nachzahlung von CHF 59'092.00 in der Steuererklärung 2020 nicht deklariert hatte. In der Folge wurde das Kantonale Steueramt, Sektion Rechtsdienst, Bereich Nachsteuern und Bussen (im Folgenden: KStA), vom Regionalen Steueramt Q._____ über diesen Umstand\ninformiert. Mit Schreiben vom 25. Mai 2022 teilte das KStA A._____ mit, es\nmüsse angenommen werden, dass er versucht habe, Steuern zu hinterziehen. Daher werde ein Bussenverfahren eröffnet. Gleichzeitig wurde ihm bis\nzum 30. Juni 2022 Gelegenheit zur Stellungnahme und zur Einreichung\nsachdienlicher Unterlagen gegeben.\n\n2.\nAm 27. Mai 2022 nahm der Sohn des Angeklagten, B._____, telefonisch\nzur Angelegenheit Stellung.\n\n3.\nMit Verfügung vom 3. Juni 2022 auferlegte das KStA A._____ wegen versuchter Hinterziehung der direkten Bundessteuer 2020 eine Busse von\nCHF 361.45.\n\n4.\nGegen die Bussenverfügung erhob A._____ mit Schreiben vom 14. Juni\n2022 Einsprache und stellte den Antrag:\n\n\"Ich bitte Sie, mir keine Busse zu geben, da ich nie wollte, Steuern zu hinterziehen.\"\n\n5.\nGegen die Bussenverfügung liess A._____ mit Schreiben vom 30. September 2022 Einsprache erheben und folgende Anträge stellen:\n\n\"1. Die Bussenverfügung vom 3.6.2022 im Zusammenhang mit dem\nVorwurf der versuchten Steuerhinterziehung der direkten Bundessteuer 2020 sei aufzuheben.\n2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten des Staates.\"\n\n6.\nMit Entscheid vom 25. Oktober 2022 wies das KStA die Einsprache ab.\n-3-\n\n7.\nDen Einspracheentscheid vom 25. Oktober 2022 (Zustellung am 26. Oktober 2022) hat A._____ mit Beschwerde vom 25. November 2022 (Postaufgabe gleichentags) an das Spezialverwaltungsgericht weiterziehen lassen.\nEr liess folgende Anträge stellen:\n\n\"1. Der Einspracheentscheid vom 25.10.2022 im Zusammenhang mit\ndem Vorwurf der versuchten Steuerhinterziehung der direkten Bundessteuer 2020 sei aufzuheben.\n\n2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (inkl. MwSt.) zu Lasten\nder Beschwerdegegnerin, eventualiter zu Lasten des Staates.\"\n\nAuf die Begründung wird, soweit für den Entscheid erforderlich, in den Erwägungen eingegangen.\n\n8.\nDas KStA beantragt, die Beschwerde sei unter Kostenfolge abzuweisen.\n\n9.\nA._____ liess eine Replik einreichen.\n\n10.\nDas Spezialverwaltungsgericht hat die Akten des Bussenverfahrens betreffend versuchte Steuerhinterziehung der Kantons- und Gemeindesteuern\n2020 (3-RV.2022.147) in Sachen A._____ beigezogen.\n\n11.\nMit der Vorladung zur Verhandlung vom 19. Juni 2023 wurde der Beschwerdeführer aufgefordert, dem Spezialverwaltungsgericht einen Auszug seines C._____ Privatkontos einzureichen.\n\n12.\nA._____ liess mit Schreiben vom 26. Juli 2023 Unterlagen einreichen.\n\n13.\nDas Spezialverwaltungsgericht hat am 31. August 2023 eine Verhandlung\nmit Parteibefragung durchgeführt (Protokoll der Verhandlung vom 31. August 2023 [im Folgenden: Protokoll]).\n-4-\n\nDas Gericht zieht in Erwägung:\n\n1.\nDie vorgeworfene versuchte Steuerhinterziehung betrifft die direkte Bundessteuer 2020. Anwendbar ist somit das Bundesgesetz über die direkte\nBundessteuer vom 14. Dezember 1990 (DBG).\n\n"}