Es liegen nur einzelne Auszüge der FINMA-Unterlagen vor. In der E-Mail des Beschwerdeführers an die SVA Aargau vom 8. September 2016 werden als Lohnsumme 2015 des Beschwerdeführers CHF 195'000.00 aufgeführt. Die Erfolgsrechnung weise unter der Position "Gehälter" im Wesentlichen das Gehalt und die Spesen des Beschwerdeführers aus. Im Jahr 2015 habe dies CHF 127'000.00 ausgemacht. Die Differenz zum gemeldeten Lohn (an die SVA Aargau) von CHF 195'000.00 sei einerseits in den Spesen zu suchen und andererseits in der Brutto- bzw. Nettolohnbetrachtung. In der Buchhaltung seien nur Nettolöhne erfasst.