Dem Schreiben beigelegt waren Berechnungen des KStA, diverse vom Beschwerdeführer oder dessen Ehefrau verfasste Dokumente, Kontoauszüge der Konten der Ehefrau, Unterlagen zu Darlehen der Ehefrau, eine E-Mail des Beschwerdeführers an die SVA Aargau betreffend Lohnsummen 2015 (act. 302) sowie der Bericht des Untersuchungsbeauftragten (E._____) an die FINMA betreffend die Unternehmungen des Beschwerdeführers (F._____ in Liquidation, C._____ AG und D._____ AG; act. 301-268). (Weitere) "FINMA-Unterlagen" wurden nicht eingereicht.