Mit Schreiben vom 12. Juli 2022 liess der Beschwerdeführer mitteilen, dass "von der FINMA unendlich viele Akten durchzusehen" seien (Schreiben vom 12. Juli 2022, act. 244). Mit Schreiben vom 21. Juli 2022 liess der Beschwerdeführer mitteilen, dass seine Anwältin sich die FINMA-Akten habe - 16 -