Schreiben vom 10. Dezember 2021, act. 126). Nachfragen des KStA betreffend die Unterlagen des Beschwerdeführers bei der FINMA wurden von letzterer aufgrund fehlender rechtlicher Grundlage abschlägig beurteilt (vgl. Schreiben vom 29. Mai 2020, act. 45; Schreiben vom 16. November 2021, act. 95).