5.2. Der Beschwerdeführer bestreitet nicht, Lohnzahlungen erhalten zu haben. Er stellt jedoch in Frage, ob ein kausaler Zusammenhang zwischen den nicht versteuerten Bezügen und den neu entdeckten Beweisen und Tatsachen besteht (vgl. Beschwerde, S. 8). Zudem macht er geltend, dass er die Lohnzahlungen bzw. Beteiligungserträge wieder in seine Unternehmen reinvestiert habe und folgert daraus, dass er diese deshalb nicht habe deklarieren müssen. Schliesslich bestreitet er die weiteren vom KStA aufgerechneten Posten. 6. 6.1. In einem ersten Schritt ist die Neuheit bzw. die Kausalität der vom KStA aufgerechneten Zahlungen zu prüfen.