2015 habe sich der Beschwerdeführer keinen Lohn ausbezahlt. In den Jahren davor habe der Lohn beträchtlich variiert und im Schnitt unter CHF 60'000.00 gelegen. Nur gerade im Jahr 2014 habe er effektiv einen Lohn von CHF 134'000.00 bezogen. Im Konkurs der C._____ AG habe der Beschwerdeführer moniert, dass die Forderung von CHF 49'000.00, die zum Konkurs geführt habe, mit nichtbezogenem Lohn zu verrechnen sei.