Der Beschwerdeführer habe immer den gleichen Lohn von rund CHF 120'000.00 versteuert, obwohl er den Lohn nicht wirklich bezogen, sondern als Start-up-Unternehmer wieder in die Firma investiert habe. Da die Bank Angst gehabt habe, dass der Beschwerdeführer die Hypotheken nicht werde bezahlen können, habe sie seine 3a-Konti saldiert. Damit sei glaubhaft dargelegt, dass der Beschwerdeführer einen höheren Lohn versteuert habe bzw. habe versteuern wollen, als er bezogen habe, bzw. die Beteiligungserträge wieder in die Firma reinvestiert habe. Ansonsten hätte er die Hypothek bezahlen können.