3. Für das vorinstanzliche Verfahren ist eine angemessene Entschädigung zuzusprechen." Auf die Begründung wird, soweit erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. 11. Das KStA beantragt die Abweisung der Beschwerde. 12. A._____ und B._____ liessen eine Replik erstatten. -5- Das Gericht zieht in Erwägung: 1. Die vorliegende Beschwerde betrifft die Nachsteuern zu den direkten Bundessteuern 2011 bis 2015. Massgebend für die Beurteilung ist das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer vom 14. Dezember 1990 (DBG).