10. Den Einspracheentscheid vom 16. September 2022 (Zustellung am 17. September 2022) liessen A._____ und B._____ mit Beschwerde vom 14. Oktober 2022 (Postaufgabe am gleichen Tag) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern (im Folgenden: Spezialverwaltungsgericht), weiterziehen. Sie stellten folgende "I. ANTRÄGE: 1. Die Verfügungen vom 16.09.2022 sind aufzuheben und es ist von einer Nachbesteuerung abzusehen. 2. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beschwerdegegnerin. -4-