8. Mit zwei Schreiben vom 21. Juli 2022 liessen A._____ und B._____ Stellung nehmen und Unterlagen einreichen. 9. Mit Einspracheentscheid vom 16. September 2022 wurde wie folgt entschieden: "1. In teilweiser Gutheissung der Einsprache vom 17.01.2022 gegen die Nachsteuerverfügung Nr. 19.0440 vom 27.12.2021 reduzieren sich die von den Steuerpflichtigen für die direkte Bundessteuer 2011 bis 2015 zu zahlenden Nachsteuern und Verzugszinsen von CHF 30'122.30 auf CHF 4'029.40. 2. Es werden weder Kosten erhoben noch eine Parteientschädigung ausgerichtet."