2. 2.1. Auf Begehren von A._____ fand am 5. August 2019 eine Besprechung mit dem KStA statt. A._____ wurde bis zum 30. September 2019 Frist zur Einreichung detaillierter Kontoauszüge gegeben. 2.2. Mit Schreiben vom 27. September 2019 reichte A._____ Unterlagen ein. 3. 3.1. Nach mehreren Akteneditionen sandte das KStA A._____ und B._____ mit Schreiben vom 27. April 2021 die provisorische Aufstellung der nachzubesteuernden Werte und gewährte ihnen Frist bis zum 30. September 2021, um eine Stellungnahme sowie Unterlagen einzureichen. 3.2. Mit Schreiben vom 3. Oktober 2021 reichten A._____ und B._____ eine Stellungnahme ein.