Gegenstand Einspracheentscheid des Steueramtes des Kantons Aargau, Geschäftsbereich Recht, Nachsteuern und Bussen, vom 16. September 2022 betreffend direkte Bundessteuern 2011 bis 2015; Nachsteuern -2- Das Gericht entnimmt den Akten: 1. Das Kantonale Steueramt, Sektion Rechtsdienst, Nachsteuern und Bussen (nachfolgend: KStA), eröffnete mit Schreiben vom 23. Juli 2019 ein Nachsteuerverfahren betreffend direkte Bundessteuern 2015. A._____ und B._____ wurde bis zum 31. August 2019 die Möglichkeit gegeben, eine Stellungnahme sowie Unterlagen einzureichen.