8. Die Beschwerde ist demgemäss teilweise gutzuheissen. Der steuerbare Reingewinn reduziert sich von CHF 79'397.00 um CHF 43'500.00 (CHF 13'000.00 [Steuerrückstellung auf Aufrechnung alt] abzüglich CHF 55'000.00 [Reduktion ermessensweise Aufrechnung] abzüglich CHF 1'500.00 [Steuerrückstellung auf Aufrechnung neu]) auf CHF 35'897.00.