Hingegen zeigen insbesondere das gestützt auf die bereits im Veranlagungsverfahren bekannten Bankauszüge und die Aufwand- und Ertragsbelege nacherstellte Konto Kasse mit einem Saldo von CHF 2'349.15 und auch die belegte Provisionszahlung von CHF 25'000.00, dass die Aufrechnung von CHF 70'000.00 deutlich zu hoch und damit nicht pflichtgemäss ist. Dementsprechend ist die ermessensweise Aufrechnung auf CHF 15'000.00 zu reduzieren. Zu korrigieren ist auch die vom KStA JP zusätzlich gewährte kapitalbildende Steuerrückstellung. Diese ist auf CHF 1'500.00 festzusetzen.