der Zahlungen ("am Bankschalter mit Poststempel quittiert") werde der Nachweis für die getätigten Einlagen erbracht. Die Beschwerdeführerin habe im Jahr 2017 über E-Banking verfügt und bereits mehrere Zahlungen darüber ausgeführt. Im Jahr 2017 werde neu ein um CHF 15'000.00 geringerer Ertrag ausgewiesen, da die ehemalige Treuhandstelle einen Ertrag in diesem Umfang doppelt erfasst habe. Die Provision von CHF 25'000.00 sei für die Auftragsvermittlung von zwei Doppeleinfamilienhäusern in U bezahlt worden, Das Auftragsvolumen habe CHF 168'000.00 betragen.