3.4.4. Mit E-Mail und Schreiben vom 30. August 2021 wurden ein neu erstellter Jahresabschluss 2017 vom 29. August 2021, Bankauszüge 2017 (I._____- Konto), ein Auszug aus der Vernehmlassung des KStA, Lohnausweise 2017, die Rechnung der E._____ AG vom 10. Oktober 2017, Kontoauszüge zu einer doppelten Erfassung von Honorarertrag sowie "Kontoauszüge 2016 und 2017 der seinerzeit eingereichten Buchhaltung (Abschluss mit Kontoauszügen)" eingereicht. Mit der nochmals erstellten Jahresrechnung, der Verbuchung der Bancomat-Bezüge in die Kasse und der Ausbuchung -9-