3.4. 3.4.1. Mit E-Mail vom 28. April 2021 wurde von der Vertreterin der Beleg über die Provisionszahlung im Jahr 2017 über CHF 25'000.00 (Rechnung der E._____ AG vom 10. Oktober 2017) eingereicht. Dieser sei bei den Buchhaltungsunterlagen 2017 abgelegt gewesen. Mit E-Mail vom 30. April 2021 wies das KStA JP darauf hin, dass der Beleg anlässlich der Revision nicht vorhanden gewesen sei. Diese könnten daher nicht mehr berücksichtigt werden.