Beim Umsatz seien fünf Positionen mit CHF 43'480.00 über das Kontokorrent Anteilscheininhaber mutmasslich in bar getätigt worden. Es sei von einem bargeldintensiven Betrieb auszugehen, weshalb eine Kasse zu führen gewesen wäre. Die Steuerfaktoren seien deshalb nach Ermessen festzusetzen. Auf dem Konto 3000 Materialaufwand seien diverse Positionen nur aufgrund eines Zahlungsbeleges ohne entsprechenden Kreditorenbeleg gebucht worden. Das gleiche gelte auf für die Buchung auf dem Konto 3800 Fremdarbeiten, wo per 23. Oktober 2017 CHF 25'000.00 als Provision D._____ (recte: D._____) verbucht worden seien. Auf dem Beleg sei "Provision für Arbeiten, was ist das?" notiert worden.