3.3.5. Im Einspracheentscheid wurde zur Aufrechnung von CHF 70'000.00 ausgeführt, diese sei nach pflichtgemässem Ermessen erfolgt. An der Bücherrevision sei festgestellt worden, dass kein Kassabuch geführt worden sei, obwohl sehr viele Barquittungen vorhanden seien. Der Barverkehr sei ausschliesslich über das Privatkonto 2120 Privatbezüge/-einlagen gebucht worden. Im Geschäftsjahr 2017 seien so auf dem Konto 2120 gesamthaft rund CHF 310'000.00 eingelegt und rund CHF 355'000.00 entnommen worden. Beim Umsatz seien fünf Positionen mit CHF 43'480.00 über das Kontokorrent Anteilscheininhaber mutmasslich in bar getätigt worden.