3.1.2. Am 29. November 2018 führte der Revisor des KStA JP im Veranlagungsverfahren bei der Beschwerdeführerin eine Bücherrevision durch. Aus den Notizen des Revisors ergeben sich Anmerkungen zum "PA Fz", zur Ordnungsmässigkeit ("fehlende Kasse" und "div. Geldleistungen"), und "Pendenzen". Die "Pendenzen" stimmen mit den im angefochtenen Einspracheentscheid erwähnten Auflagen überein. Danach hatte die "Buchhaltungsstelle zu bearbeitende Pendenzen", nämlich die Einreichung der Debitorenrechnungen, der Einsatzpläne der Mitarbeiter, des Fahrzeugbestandes, der -5-