2.2. Mit dem vorliegenden Entscheid wird im Verfahren 3-BB.2001.9 der Einspracheentscheid betreffend direkte Bundessteuer 2017 geprüft. Im Verfahren 3-BB.2021.8 wird sodann auf den Einspracheentscheid betreffend direkte Bundessteuer 2016 eingegangen. Hingegen ist der Einspracheentscheid betreffend direkte Bundessteuer 2015 aufgrund der Formulierung, dieser müsse akzeptiert werden, nicht Gegenstand eines Beschwerdeverfahrens. 3. 3.1. 3.1.1. Die am 29. September 2018 unterzeichnete Steuererklärung 2017 mit einem deklarierten Gewinn von CHF 14'397.00 gemäss beigelegter Jahresrechnung ging dem KStA JP am 10. Oktober 2018 zu.