Der Verkehrswert des übertragenen Grundstückes habe sich jedoch gemäss Schätzung des Kantonalen Steueramts, Sektion Grundstückschätzung, auf ca. CHF 300.00/m2, total somit auf rund CHF 226'200.00 belaufen. Da der zuständige Steuerrevisor des KStA JP den erwähnten Sachverhalt im Rahmen des ordentlichen Veranlagungsverfahrens 2009 bei der E. AG nicht habe feststellen können, sei eine Meldung betreffend geldwerte Leistung – infolge Vorteilszuwendung an eine Schwestergesellschaft – an die für die Veranlagung der Beschwerdeführer zuständige Steuerkommission Q. ausgeblieben.