2. Mit Schreiben vom 10. März 2020 hielt das KStA am Nachsteuerverfahren fest und schlug B. und A. wunschgemäss diverse Besprechungstermine vor. 3. Am 4. November 2020 fand eine (telefonische) Besprechung des KStA mit der Vertreterin von B. und A. statt. 4. Mit Verfügung vom 20. November 2020 setzte das KStA die Nachsteuern der direkten Bundessteuer 2009 von B. und A. auf CHF 22'320.95 (inklusive Verzugszinsen) fest. Dabei wurde die "verdeckte Gewinnausschüttung E. AG" von CHF 226'200.00 zum Einkommen hinzugerechnet. Das KStA verfügte ein korrigiertes steuerbares Einkommen von CHF 250'945.00 zum korrigierten Gesamtsatz von CHF 250'945.00.