In Ziff. 4 "Sanierung/Kapitalherabsetzung oder Kapitalerhöhung" des GV-Protokolls wurde sodann dargelegt, dass eine Liquidation gegenüber einer Kaitalherabsetzung oder Kapitalerhöhung zu favorisieren sei, da die Aktiven verkauft werden und der Erlös, nach Begleichung der Passiven, an die Aktionäre verteilt werden könne. Auch daraus ergibt sich, dass bereits Ende 2016 erkennbar war, dass die D._____ AG nicht weitergeführt, sondern aufgelöst werden sollte.