Es zeichnete sich jedoch bereits im Jahr 2016 in aller Deutlichkeit ab, dass die D._____ AG zu sanieren war. Solches ergibt sich definitiv aus dem Protokoll der ordentlichen Generalversammlung vom tt.mm.jjjj (nachfolgend: GV-Protokoll). So wird im GV-Protokoll, Ziff. 1 "Bericht der Geschäftsleitung", auf die im Jahr 2016 notwendig gewordenen Abschreibungen, insbesondere der aufgrund des H._____-Verfahrens entstandenen – einschneidenden – Kosten, verwiesen. Das H._____- Verfahren, die daraus resultierenden Folgen und insbesondere die entstandenen Kosten sind als der Beschwerdeführerin bekannt vorauszusetzen.