6.4. Die Beschwerdeführerin lässt mit Beschwerde erwidern, dass die Beteiligung an der D._____ AG mit CHF 67'481.00 bilanziert gewesen sei. Die Gesellschaft habe im Jahr 2016 einen Verlust von CHF 1'011'880.40 erlitten. Zusätzlich habe die Revisionsstelle einen Vorbehalt bezüglich der Werthaltigkeit der Finanzanlagen gemacht. Am tt.mm.jjjj sei die Auflösung der D._____ AG beschlossen worden. Die Beschwerdeführerin sei daher handelsrechtlich gezwungen gewesen, die Beteiligung auf CHF 19'018.45 abzuschreiben.