6.1.2. Die Beschwerdeführerin nahm mit Schreiben vom 2. Februar 2021 zum Veranlagungsvorschlag Stellung. Sie hielt fest, zur aufgerechneten Abschreibung auf der Beteiligung D._____ AG in Liquidation fehle eine Begründung. Eine von der Beschwerdeführerin erstellte Bewertung nach dem Kreisschreiben Nr. 28 ergebe einen Wert von CHF 11'941.50 (2016) bzw. von CHF 750.60 (2017), weshalb die verbuchten Abschreibungen geschäftsmässig begründet seien.