6. 6.1. 6.1.1. Im Veranlagungsverfahren unterbreitete das KStA JP der Beschwerdeführerin den Veranlagungsvorschlag vom 6. Januar 2021. Das KStA JP akzeptierte die Abschreibung auf den Aktien der D._____ AG von CHF 48'463.00 mit der Begründung "wie in den Vorjahren" nicht.