Es ist daher entgegen der Darstellung im Schreiben vom tt.mm.jjjj nicht nachvollziehbar, inwiefern Namenaktien in Inhaberaktien "umgetauscht" werden könnten oder müssten. Aus dem Handelsregister ergibt sich vielmehr, dass die "Inhaberaktien (…) am tt.mm.jjjj von Gesetzes wegen in Namenaktien umgewandelt" wurden (Internetauszug aus dem Handelsregister vom 11. Oktober 2023)