Da C._____ AG seinerzeit in X, in Q._____, an der Börse kotiert gewesen war, muss nun nicht nur in der Schweiz die Bekanntmachung zur Kapitalerhöhung stattfinden, sondern auch ebenfalls in X. Ebenfalls wird der Wechsel stattfinden von Namenaktien zu Inhaberaktien, da es auch dem Schweizerrecht nun bei dieser Kapitalerhöhung angepasst werden muss. Derzeit sind wir mit den X Rechtsanwälten und ebenfalls mit den schweizern Rechtsanwälten dabei die saubere Kapitalerhöhung durchzuführen.